Antiquitäten- und Kunstgutachter in Kulpin, Kulpin
Sie haben historische Gegenstände oder antike Objekte und möchten diese verkaufen und schätzen? Sie kennen den Wert nicht oder wollen nur eine einfache Erklärung? Dann benötigen Sie einen Sachverständigen, der sich mit dem Handel und Verkauf von Kunst und Antiquitäten auskennt. Hier finden Sie eine Liste der richtigen Experten, Auktionshäuser oder Händler für Kunst und Antiquitäten in Kulpin, Kulpin.
Auktionshäuser, Kunst-Experten oder Antiquitätenhändler in Kulpin
Kunstgutachter in Schleswig-Holstein, Kreis Herzogtum Lauenburg, Kulpin, Kulpin.
Kunsthändler oder Antiquitäten-Experten?
Sollten Sie an einem bequemen Verkauf ihrer Objekte, Erbstücke oder Funde interessiert sein, empfiehlt es sich ein Antiquitäten Händler zu befragen. Diese Zahlen natürlich weniger für das Objekt als ein Liebhaber, kaufen es Ihnen dafür in der Regel gleich ab. Objekte die einen hohen Wert haben oder bei außergewöhnlichen Kunstwerken, sollte ein Auktionshaus aufgesucht werden. Hier zahlt man aber eine Gebühr für das Eintragen des Objekts, eine höhere Provision auf den Verkaufspreis und zudem ist ein Verkauf nicht garantiert. Zudem finden Auktionen nur selten im Jahr statt und es könnte lange dauern bis sich ein Interessent findet. Hingegen können hier beträchtlich höhere Preise erzielt werden.
Auch Webseiten wie Ebay oder andere digitale Auktionshäuser sind perfekt, um antike Gegenstände wie Kunstwerke, Gemälde, Statuen, Figuren, Fotografien, technische Geräte oder Sonstiges zu verkaufen. Mit einer genauen Beschreibung, guten Bildern und ein wenig Glück, kann man hier gute Preise erzielen. Aber Sie sollten sich erst genau informieren, was Ihr Gegenstand circa Wert ist.
Wenn Sie eine Einschätzung oder eine passende Beschreibung brauchen, dann sollten Sie auf die Expertise von einem Experten bzw. Sachverständigen aus dem antiken Bereich bauen. Öffentlich vereidigte Sachverständige haben oft eine gute Marktkenntnis und erstellen Gutachten zum Verkehrswert. Öfters reicht aber auch ein kurzer Blick ins Internet, um eine ungefähre Preisvorstellung zu erhalten.
Die verschiedenen Antiquitäten?
Egal welche Form von Kunst Sie einschätzen oder verkaufen wollen, wir können Ihnen Gutachter, Experten und Händler vermitteln die Künstlerische Fotografien, Schwarzweis Kunst, Stillleben, Ölgemälde und vieles mehr aus allen Epochen von Mittelalterliche Kunst bis heute bewerten.
Unsere Händler sind ebenfalls im Bereich der Antiquitäten tätig und kennen sich unter anderem auch mit antiken Möbelstücken, Essbesteck, Meißner Porzellan, Vasen, Messing oder Berberteppichen aus. Wir haben auch Händler, welche sich mit alten Möbelstücken und Büchern befassen. Alles vom Jugendstil über Vintage Möbel bis hin zum Shabby Chic kann von unseren Gutachtern beurteilt werden.
Antiquitäten online schätzen lassen und verkaufen?
Sie möchten gerne Ihre antike Kunst und Antiquitäten digitalschätzen lassen oder direkt verkaufen? In dem Fall können Sie unser Formular benutzen und Ihr Objekt schätzen lassen! Zudem können unsere Händler Ihnen anschließend ein Angebot abgeben. Sollten Sie mit dem Angebot einverstanden sein, können Sie den Verkauf einfach digital abschließen.
Was ist der Verkehrswert?
Der Verkehrswert ist der vergleichbare Wert, den der Sachverständige als passend einschätzt. Dieser Preis kann unter dem Ladenpreis liegen, nicht selten wird der Wert von Kunstgegenständen oder Antiquitäten überschätzt. Der Wert wird auf Grundlage des Zustandes, der Nachfrage und des Angebotes ermittelt. Viele Kunstwerke, Teppiche und Geschirr können an Wert verlieren, da Sie nicht mehr dem aktuellen Modegeschmack entsprechen.
Zustand, Seltenheitswert und die Nachfrage beeinflussen sehr den Wert von Kunstgegenständen. Jedoch wirken sich auch Krisen, beispielsweise die Wirtschaftskrise 2008, auf den Wert von Kunstgegenständen aus, was es schwerer macht diese zu einem guten Preis zu [verkaufen|veräußern}.
Wer haftet, wenn sich der Sachverständige irrt?
Auch Fachleute können irren! Besonders [schmerzhaft|kostspielig|bitter} ist diese Erkenntnis für Privatpersonen, welche durch falsche Urteile von Experten unter Umständen viel Geld verlieren. Bei fehlerhaften Beurteilungen haften gerichtlich bestellte Gutachter nur dann, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Als grob fahrlässig kann gelten, wenn ein Sachverständiger ein Bild mit ungenauer Herkunft lediglich nach dessen Stil beurteilt, anstatt in einem speziellen Labor die Leinwand [beziehungsweise|bzw.|oder} die Farbe [untersuchen|überprüfen|checken|analysieren} zu lassen.
Es kann passieren, dass auch Statuen, Kunstgegenstände oder Teppiche auf ein falsches Alter geschätzt werden. Auch andere historische Objekte werden heutzutage oft gefälscht und von unseriösen Händlern als Original verkauft. Sollten Sie sich bei der Herkunft nicht sicher sein, ziehen Sie einen Profi zurate.